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Bildungsurlaub

Allgemeine Informationen zum Bildungsurlaub im Land NRW

Gestalttherapie Institut Köln - Gestalttherapie Institut Kassel

Workshops, Gruppen, Supervision, Aus- und Weiterbildungen und Beratung für Menschen, die sich persönlich und/oder professionell weiterentwickeln wollen.

Wir haben uns entschieden die beiden folgenden Bildungsurlaubveranstaltung vorläufig nicht anzubieten.
Die Zeiten sind dafür leider zu unsicher und die zu erfüllenden Auflagen zu aufwendig…

[Hinweis: Navigationsleiste am Seitenende]

"Unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels wird lebenslanges Lernen zur Voraussetzung individueller Selbstbehauptung und gesellschaftlicher Anpassungsfähigkeit im Wechsel der Verhältnisse. Dem Einzelnen hilft Weiterbildung, die Folgen des Wandels beruflich und sozial besser zu bewältigen. Wirtschaft und Gesellschaft erhält es die erforderliche Flexibilität, sich auf veränderte Lagen einzustellen ."

aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bildungsurlaub (15. 12. 87)

 

Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen

... in unserem Programm sind als solche gekennzeichnet.

Hier nur einen kurzen Überblick:

Bitte rufen Sie uns einfach an, wenn Sie weitere Fragen zum Bildungsurlaub (Anspruch, Anmeldung etc.) haben.

Auswärtigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind wir gerne bei der Beschaffung einer Unterkunft behilflich. Auch hier: einfach anrufen.

Unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen werden durchgeführt vom Gestalt-Institut Köln (GIK) in Zusammenarbeit mit der Akademie Biggesee, Seminar für Staatsbürgerkunde e.V. - staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung.

 

Informationen zum Bildungsurlaub (in NRW)

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Arbeitnehmerweiterbildung unter Fortzahlung der Vergütung. Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 22. 3. 2000 (AWBG) - aus dem wir nun einige wichtige Passagen zitieren.

Was ist berufliche Arbeitnehmerweiterbildung?

"Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers werden können." (§ 1 (1) AWBG)

Wer erhält Bildungsurlaub?

"Anspruchsberechtigte nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer). Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind." (§ 2 AWBG)


Und welchen Anspruch hat man/frau?

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.

  • Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
  • Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines Beschäftigungsverhältnisses. (...)
  • Der Anspruch besteht nicht, soweit der Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr Arbeitnehmerweiterbildung in einem früheren Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat.
  • Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v.H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch. (§ 3 AWBG)

Wie sieht der Weg aus?

"Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltunge schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen; dazu gehören der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben." (§ 5 (1) AWBG)

Ein entsprechendes Formblatt und die weiteren erforderlichen Informationen für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von uns unmittelbar nach Ihrer Anmeldung zugeschickt. Ebenso erhalten Sie nach Teilnahme die entsprechende Teilnahmebescheinigung.

 

Schließlich: Zusammenfassung des Anspruchs aus zwei Kalenderjahren

Arbeitnehmer, die einen Freistellungsanspruch nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz haben, können den Anspruch von 2 Kalenderjahren auch zusammenfassen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Die "Vorgriffszusammenfassung"und die "Rückgriffszusammenfassung".

Vorgriffszusammenfassung (Inanspruchnahme im Jahr 2015) 2015 + 2016 = 10 Tage

Rückgriffszusammenfassung (Inanspruchnahme im Jahr 2015) 2014 + 2015 = 10 Tage

Bei der Rückgriffszusammenfassung erfolgt die Inanspruchnahme für die über die zustehenden Tage hinausgehende Arbeitnehmerweiterbildung mit inhaltlicher und organisatorischer Kontinuität nicht im laufenden, sondern im folgenden Kalenderjahr mit der Konsequenz, daß der Anspruch im laufenden Jahr entfällt bzw. reduziert wird.

Dem Arbeitgeber ist die zusammengefaßte Inanspruchnahrne für das folgende Kalenderjahr bereits im laufenden Kalenderjahr schriftlich mitzuteilen, soweit möglich auch bereits mit Angaben zum Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung.

 

Haben Sie im laufenden Jahr Ihren Anspruch nicht geltend gemacht, ist er verfallen.

 

Bitte beachten:

Hier finden Sie unsere Teilnahmebedingungen und Informationen zu den Gruppenleitern.

Und hier: Informationen zum Bildungsurlaub.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Unterkunft benötigen. 

Praxisadressen von Gestalttherapeuten/-innen

 Gerne senden wir Ihnen

die aktuelle Ausgabe unserer Zeitschrift "Gestaltkritik"
- mit unserem Programm auf den Mittelseiten -
kostenlos zu.

 

Und wenn Sie sich direkt anmelden wollen,
hier unsere eMail-Anschrift:

gik-gestalttherapie@gmx.de

Wenn Sie gleich zu dieser Seite gekommen sind, ohne bisher unsere Homepage besucht zu haben, so sind sie herzlich dazu eingeladen:
Homepage

Und hier kommen Sie zur Infoseite der Gestaltkritik.

GIK Gestalttherapie Institut Köln
GIK Gestalttherapie Institut Kassel
Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung

Unsere Veranstaltungen finden in Köln und Kassel statt.
Die Teilnehmer*innenbetreuung erfolgt durch unser GIK Büro Kassel.

GIK Büro Kassel
Hunrodstr. 11
34131 Kassel (Bad Wilhelmshöhe)

Kostenlose Servicetelefonnummer:
(0800) GESTALT bzw. (0800) 4378258
eMail: gik-gestalttherapie@gmx.de

 

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